Auf Basis der am 10.11.2020 neu veröffentlichten Corona Schutzverordnung informieren wir Sie über die aktuellen Regelungen rund um den Rehabilitationssport im ASV Sankt Augustin 1956 e.V..
§9 der Schutzverordnung:
„(1a) Abweichend von Absatz 1 dürfen Sportangebote, an denen eine Teilnahme regelmäßig aufgrund einer ärztlichen Verordnung erfolgt (vor allem Rehabilitationssport), angeboten und wahrgenommen werden, wenn nur Personen mit einer individuellen ärztlichen Anordnung teilnehmen und der Abstand zwischen allen beteiligten Personen während des gesamten Aufenthaltes in oder auf den in Absatz 1 genannten Einrichtungen mindestens 2 Meter beträgt.“
Somit ist Rehabilitationssport grundsätzlich, auch in Absprache mit der Stadtverwaltung, wieder möglich. Dies betrifft die Reha Angebote Herzsport (Mo 18.30-21.00) und Rehasport Orthopädie/Krebsnachsorge (Mo 19.00-20.00 und Mi 10.00-12.00). Das Reha Angebot Wassergymnastik kann aufgrund der allgemeinen Corona Schließung des städtischen Schwimmbades zur Zeit nicht stattfinden. Die Teilnehmer/innen können hier auf die Rehasportangebote Orthopädie/Krebsnachsorge Mo 19.00-20.00 in der Dreifachhalle RSG und Mi 10.00-11.00 und 11.00-12.00 Uhr in der Gymnastikhalle Grantham Allee ausweichen.
Wir machen jedoch darauf aufmerksam, dass gemäß der Corona Schutzverordnung aktuell nur mit einer individuellen ärztlichen Verordnung am Rehasport teilgenommen werden darf.