Liebe Mitglieder/Kursteilnehmer/innen des ASV Sankt Augustin,
die neue, ab dem 14.02.2021 gültige »Coronaschutzverordnung verlängert die bekannten Einschränkungen für den organisierten Sport. Wörtlich heißt es:
„Der Freizeit- und Amateursportbetrieb auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen, Fitnessstudios, Schwimmbädern und ähnlichen Einrichtungen ist unzulässig. Der Zugang zu den Einrichtungen ist entsprechend zu beschränken. Die Nutzung von Gemeinschaftsräumen einschließlich Räumen zum Umkleiden und zum Duschen von Sportanlagen ist unzulässig.“
Das bedeutet, dass weiterhin auch der Individual- und Vereinssport auf öffentlichen und vereinseigenen Sportanlagen verboten ist.
- Kommunale und vereinseigene Sportanlagen müssen schließen
- Rehasport-Angebote sind nicht mehr möglich, auch nicht solche aufgrund von ärztlichen Verordnungen.
Auch für den ASV Sankt Augustin heißt dies, dass der Trainingsbetrieb bis mindestens bis 07. März 2021 ausgesetzt bleibt.
Bitte informieren Sie sich auf unserer Homepage über weitere Informationen.
Bleiben Sie gesund und halten Sie sich fit!