Seit dem 04.03.2022 tritt eine neue Corona-Schutzverordnung in Kraft. Sie ist bis zum 19.03.2022 gültig und bringt für den Sport grundlegende Vereinfachungen. Vereinfacht gesagt ist Sport ab sofort grundsätzlich mit 3G möglich.
Die bisherigen Differenzierungen zwischen „Sport drinnen“ und „Sport draußen“, „Kontaktsport“ und „kontaktfreiem Sport“ sowie „öffentlichen Raum“ und „Sportanlagen“ entfallen. Sporttreiben unterliegt einheitlich nur noch der 3G-Regelung.
Zusätzliche Vereinfachungen gelten dabei weiterhin:
· Kinder und Jugendliche bis zum 18. Geburtstag: Sie sind von allen Einschränkungen im Spor ausgenommen.
· Schüler*innen ab 18 Jahre: können einen Testnachweis durch eine Bescheinigung über die Teilnahme an Schultestungen erfüllen.