ab Freitag, 28. Mai 2021, gelten laut der neuen CoronaSchVO weitere Lockerungen und eine neue Stufenregelung bei Inzidenzen bis 100.
Hier die wichtigsten Regelungen im Sportbereich:
- Inzidenzstufe 3 bei einer 7-Tage-Inzidenz von 100 – 50,1
Nur im Freien auf und in Sportanlagen und außerhalb von Sportanlagen
- Personen nach § 4, Abs. 3, 1-3
- 4
Mindestabstand, Kontaktbeschränkung
(3) In Kreisen und kreisfreien Städten der Inzidenzstufe 3 ist eine Unterschreitung des Mindestabstands zulässig:
- zwischen Personen des eigenen Hausstandes ohne Personenbegrenzung,
- beim Zusammentreffen von Personen aus zwei Hausständen ohne Personenbegrenzung, an dem zusätzlich immunisierte Personen aus weiteren Hausständen teilnehmen dürfen,
- bei einem Zusammentreffen ausschließlich immunisierter Personen ohne Begrenzung der Zahl der Personen oder Hausstände,
o Gruppe von 25 junge Menschen bis einschl. 18 Jahre zuzüglich 2 Trainer auch Kontaktsport
o Gruppe bis 25 Menschen nur kontaktfreier Sport
o im Freien bis zu 100 Zuschauer mit negativem Testnachweis und einfacher Rückverfolgbarkeit und Mindestabstand
In geschlossenen Räumen
o ärztlich verordneter sowie unter ärztlicher Betreuung durchgeführter Rehasport mit Mindestabstand auch innen, dann nur mit negativem Testergebnis
Weiterhin:
Zwischen den einzelnen Gruppen gilt ein Mindestabstand von 5 Metern.
Gemeinschaftsanlagen, Duschen usw. sind geschlossen.
- Inzidenzstufe 2 bei einer 7-Tage-Inzidenz von 50 – 35,1
Zusätzlich
Im Freien
- kontaktfreier Sport ohne Personenbegrenzung
- Kontaktsport bis zu 25 Personen mit negativem Testnachweis und einfacher Rückverfolgbarkeit
- Zuschauer ohne Negativtestnachweis, jedoch mit einfacher Rückverfolgbarkeit und Mindestabstand
In geschlossenen Räumen
- kontaktfreier Sport ohne Personenbegrenzung mit Mindestabstand, negativem Testnachweis und einfacher Rückverfolgbarkeit ohne hochintensives Ausdauertraining
- Kontaktsport mit bis zu 12 Personen mit negativem Testnachweis und einfacher Rückverfolgbarkeit
Neu:
Duschen und Umkleiden können wieder unter Einhaltung der allgemeinen Hygieneanforderungen und Mindestabstand genutzt werden.
- Inzidenzstufe 1 bei einer 7-Tage-Inzidenz von unter 35
Zusätzlich:
- im Freien und in geschlossenen Räumen Kontaktsport mit bis zu 100 Personen mit negativem Testnachweis und einfacher Rückverfolgbarkeit
- in geschlossenen Räumen auch hochintensives Ausdauertraining mit bis zu 15 Personen mit negativem Testnachweis und Mindestabstand bei vollständiger Durchlüftung oder Luftfiltern
- bei einer landesweiten Inzidenz von unter 35: Innensport ohne Test
Eine Hochstufung erfolgt jeweils nach Überschreiten von 3 aufeinanderfolgenden Kalendertagen am übernächsten Tag.
Eine Herabstufung erfolgt jeweils nach Überschreiten von 5 aufeinanderfolgenden Werktagen am übernächsten Tag.
Bei der Berechnung der Höchstzahl zulässiger Personen oder Haushalte werden immunisierte Personen nicht eingerechnet (siehe auch oben Inzidenzstufe 3). Dies regelt die COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmeverordnung, die am Sonntag, 9. Mai mit Erleichterungen für Geimpfte und Genesene in Kraft getreten ist.
Dies gilt nicht bei der Berechnung von Kapazitätsgrenzen.