Aktuelle Information

Seit gestern, 28.05.2021, gilt eine aktuelle Corona Schutzverordnung:

Hier die wichtigsten Regelungen im Sportbereich:

• Inzidenzstufe 3 bei einer 7-Tage-Inzidenz von 100 – 50,1

Nur im Freien auf und in Sportanlagen und außerhalb von Sportanlagen
• Personen nach § 4, Abs. 3, 1-3

§ 4
Mindestabstand, Kontaktbeschränkung
(3) In Kreisen und kreisfreien Städten der Inzidenzstufe 3 ist eine Unterschreitung des Mindestabstands zulässig:
1. zwischen Personen des eigenen Hausstandes ohne Personenbegrenzung,
2. beim Zusammentreffen von Personen aus zwei Hausständen ohne Personenbegrenzung, an dem zusätzlich immunisierte Personen aus weiteren Hausständen teilnehmen dürfen,
3. bei einem Zusammentreffen ausschließlich immunisierter Personen ohne Begrenzung der Zahl der Personen oder Hausstände,

o Gruppe von 25 junge Menschen bis einschl. 18 Jahre zuzüglich 2 Trainer auch Kontaktsport
o Gruppe bis 25 Menschen nur kontaktfreier Sport
o im Freien bis zu 100 Zuschauer mit negativem Testnachweis und einfacher Rückverfolgbarkeit und Mindestabstand

In geschlossenen Räumen
o ärztlich verordneter sowie unter ärztlicher Betreuung durchgeführter Rehasport mit Mindestabstand auch innen, dann nur mit negativem Testergebnis

Weiterhin:
Zwischen den einzelnen Gruppen gilt ein Mindestabstand von 5 Metern.
Gemeinschaftsanlagen, Duschen usw. sind geschlossen.

• Inzidenzstufe 2 bei einer 7-Tage-Inzidenz von 50 – 35,1

Zusätzlich

Im Freien

• kontaktfreier Sport ohne Personenbegrenzung
• Kontaktsport bis zu 25 Personen mit negativem Testnachweis und einfacher Rückverfolgbarkeit
• Zuschauer ohne Negativtestnachweis, jedoch mit einfacher Rückverfolgbarkeit und Mindestabstand

In geschlossenen Räumen

• kontaktfreier Sport ohne Personenbegrenzung mit Mindestabstand, negativem Testnachweis und einfacher Rückverfolgbarkeit ohne hochintensives Ausdauertraining
• Kontaktsport mit bis zu 12 Personen mit negativem Testnachweis und einfacher Rückverfolgbarkeit

Neu:
Duschen und Umkleiden können wieder unter Einhaltung der allgemeinen Hygieneanforderungen und Mindestabstand genutzt werden.

• Inzidenzstufe 1 bei einer 7-Tage-Inzidenz von unter 35

Zusätzlich:

• im Freien und in geschlossenen Räumen Kontaktsport mit bis zu 100 Personen mit negativem Testnachweis und einfacher Rückverfolgbarkeit
• in geschlossenen Räumen auch hochintensives Ausdauertraining mit bis zu 15 Personen mit negativem Testnachweis und Mindestabstand bei vollständiger Durchlüftung oder Luftfiltern
• bei einer landesweiten Inzidenz von unter 35: Innensport ohne Test

Eine Hochstufung erfolgt jeweils nach Überschreiten von 3 aufeinanderfolgenden Kalendertagen am übernächsten Tag.
Eine Herabstufung erfolgt jeweils nach Überschreiten von 5 aufeinanderfolgenden Werktagen am übernächsten Tag.

Bei der Berechnung der Höchstzahl zulässiger Personen oder Haushalte werden immunisierte Personen nicht eingerechnet (siehe auch oben Inzidenzstufe 3). Dies regelt die COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmeverordnung, die am Sonntag, 9. Mai mit Erleichterungen für Geimpfte und Genesene in Kraft getreten ist.

Dies gilt nicht bei der Berechnung von Kapazitätsgrenzen.