2G-Regelung im Sport- und Freizeitbereich

Seit heute gelten für uns in NRW neue, verschärfte Maßnahmen zum Kampf gegen das Corona Virus.

Die gute Nachricht vorneweg: Unsere Sportstätten bleiben geöffnet, aber:

Für den gesamten Sport- und Vereinsbetrieb gilt ab heute die 2G-Regel.

Dies bedeutet, dass unsere Einrichtungen und Angebote nur noch von immunisierten Personen (geimpft oder genesen) betreten und genutzt werden dürfen.

Dies gilt für:

  • Teilnehmer*innen am Training und an Wettkämpfen in unseren Sportstätten sowie außerhalb der Sportstätten im öffentlichen Raum
  • Besucher*innen von Trainingsstätten und Sportveranstaltungen als Trainer, Helfer,  Zuschauer etc.
  • Teilnehmer*innen an sonstige Veranstaltungen im Innen- und Außenbereich im Rahmen des Vereinsbetrieb

Ausnahmen der 2G-Regelung gibt es für:

  • Kinder und Jugendliche bis zum Alter von einschließlich 15 Jahren,
  • Personen, die über ein ärztliches Attest verfügen, demzufolge sie derzeit oder bis zu einem Zeitpunkt, der höchstens sechs Wochen zurückliegt, aus gesundheitlichen Gründen nicht gegen Covid-19 geimpft werden können. Diese Personen müssen über einen aktuellen negativen Testnachweis verfügen.

Die gesetzliche Neuregelung verpflichtet uns zudem, dies zu kontrollieren und im Rahmen angemessener Stichproben auch einen Abgleich mit dem amtlichen Ausweisdokument vorzunehmen.

Bitte bleiben Sie gesund/Bitte bleibt gesund!

Der Vorstand des ASV Sankt Augustin